§ 12 Finanz- und Lastenausgleichgesetz (FiLaG) - Aufwand der Primarschulübernahme
§ 12 FiLaG · Aufwand der Primarschulübernahme
1. Eine der Berechnungsgrundlagen für den kantonalen Finanzausgleich bildet die finanzielle Belastung durch die Übernahme der Primarschulen von CHF 1'010'000 für die Einwohnergemeinde Bettingen und von CHF 17'360'000 für die Einwohnergemeinde Riehen.
2. Fällt die finanzielle Belastung der Einwohnergemeinden höher aus, so erstattet der Kanton den Mehraufwand. Erweist sich die finanzielle Belastung hingegen als tiefer, so erstatten die Einwohnergemeinden dem Kanton den entsprechenden Minderbetrag.
Der Regierungsrat legt im Einvernehmen mit den Gemeinderäten von Riehen und Bettingen die Ausgleichsmodalitäten und Ausgleichskriterien fest.
3. Die Ausgleichszahlungen gemäss Abs. 2 werden für die ersten drei Schuljahre nach Wirksamwerden dieses Gesetzes jährlich festgelegt. Ab dem vierten Schuljahr werden die Ausgleichszahlungen anhand der Erfahrungswerte der ersten drei Schuljahre definitiv festgelegt. Die Ausgleichszahlungen werden bis zu einer gesetzlichen Anpassung der Kantonssteuerquote gemäss § 9 ausgerichtet.