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§ 11a Finanz- und Lastenausgleichgesetz (FiLaG) - Übergangsjahr 2017

Übergangsbestimmungen
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§ 11a FiLaG · Übergangsjahr 2017

1. Im Übergangsjahr 2017 leistet der Kanton eine einmalige Transferzahlung von 10'967'000 Franken an die Gemeinde Riehen.

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