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170.600 FiLaG CH-BS

§ 11 Finanz- und Lastenausgleichgesetz (FiLaG) - Festlegung des Ressourcen- und Einkommenssteuerpotenzials

Übergangsbestimmungen
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§ 11 FiLaG · Festlegung des Ressourcen- und Einkommenssteuerpotenzials

1. Die Berechnung des Ressourcenpotenzials gemäss § 3 Abs. 3 sowie des Einkommenssteuerpotenzials gemäss § 7 Abs. 2 erfolgt erstmals per 1. Januar 2008, basierend auf den Steuererträgen der Rechnungsjahre 2005-2006.

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