170.600
FiLaG
CH-BS
§ 1 Finanz- und Lastenausgleichgesetz (FiLaG) - Gegenstand
§ 1 FiLaG · Gegenstand
1. Dieses Gesetz regelt
a) den Ressourcenausgleich zwischen den Einwohnergemeinden des Kantons Basel-Stadt;
b) die pauschale Abgeltung der zentralörtlichen Leistungen und die Abgeltung der Zentrumslasten der Einwohnergemeinde Basel durch die Einwohnergemeinden Bettingen und Riehen.