Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
170.100 CH-BS

§ 28 Gemeindegesetz - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (35 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 28 Gemeindegesetz · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Durch dieses Gesetz wird das Gemeindegesetz vom 6. Juli 1916 aufgehoben.

← § 27 Gemeindegesetz Bestand und Gemeindearten

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →