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§ 19a Gemeindegesetz - Finanzausgleich

Die Einwohnergemeinden
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§ 19a Gemeindegesetz · Finanzausgleich

1. Der Finanzausgleich richtet sich nach dem Gesetz betreffend Finanz- und Lastenausgleich des Kantons Basel-Stadt vom 6. Juni 2007.

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