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170.100 CH-BS

§ 18b Gemeindegesetz - Aufgabenkatalog

Die Einwohnergemeinden
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§ 18b Gemeindegesetz · Aufgabenkatalog

1. Die Kernaufgaben der Einwohnergemeinden liegen in folgenden Bereichen

a) Bildung (Kindergarten und Primarschule);

b) Soziales (Beratungsdienste und direkte materielle Unterstützung);

c) Gesundheit (Dienstleistungen im Bereich der Kranken- und Betagtenpflege, der Schulzahnpflege und der Gesundheitsförderung);

d) Verkehr (Verkehrsnetz, Angebote im öffentlichen Verkehr und Massnahmen im Bereich des Individualverkehrs);

e) Versorgung und Entsorgung (Dienstleistungen in den Bereichen Energieversorgung, Kommunikationsnetz, Wasser und Liegenschaftsentwässerung, Abfallbewirtschaftung);

f) Siedlung und Landschaft (Ortsplanung, Landschaftspflege und Umweltschutz, Waldwirtschaft);

g) Dienstleistungen und Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Freizeit und Sport.

2. Sollen den Einwohnergemeinden seitens des Kantons zusätzliche Aufgaben übertragen werden, bedarf es einer Vereinbarung oder einer gesetzlichen Grundlage. Die mit der Übernahme der zusätzlichen Aufgaben verbundene Mehrbelastung des Finanzhaushalts wird im Rahmen des Finanzausgleichs berücksichtigt.

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