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§ 14 Gemeindegesetz - Vorlegungspflichtige Gemeindebeschlüsse

Allgemeine Bestimmungen
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§ 14 Gemeindegesetz · Vorlegungspflichtige Gemeindebeschlüsse

1. Dem Regierungsrat sind zur Kenntnisnahme vorzulegen

a) das Budget;

b) die Rechnung;

c) der Verwaltungsbericht.

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