170.100
CH-BS
§ 1 Gemeindegesetz - Bestand und Gemeindearten
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Gemeindegesetz · Bestand und Gemeindearten
1. Das Gebiet des Kantons Basel-Stadt setzt sich zusammen aus den Gebieten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel und der Einwohnergemeinden Bettingen und Riehen.
2. Auf dem Gebiet jeder Einwohnergemeinde besteht eine Bürgergemeinde.
3. Gemeinden im Sinne dieses Gesetzes sind die Einwohnergemeinden und die Bürgergemeinden.