169.600
CH-BS
§ 7 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
Verfahren
§ 7 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
1. Die Gutachterin bzw. der Gutachter entscheidet zusammen mit der oder dem dezentralen Personalleiterin bzw. Personalleiter endgültig über die Annahme oder Ablehnung der Verbesserungsidee. Der Entscheid wird der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter unverzüglich zugestellt. Zwischen Einreichung der Verbesserungsidee und Zustellung des Entscheides dürfen höchstens 30 Tage liegen.
2. Abgewiesen werden Verbesserungsideen, die keine Verbesserung oder Einsparungen bringen oder offensichtlich nicht verwirklicht werden können.