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§ 6 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

Verfahren
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§ 6 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

1. Die dezentrale Personalabteilung lässt ein Gutachten durch die Vorgesetzte bzw. den Vorgesetzten der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters oder durch eine Sachverständige bzw. einen Sachverständigen, dessen Aufgabenbereich die Verbesserungsidee betrifft, innert 20 Tagen erstellen. Die Idee soll sachlich geprüft, der wirtschaftliche Nutzen errechnet und ein entsprechender Antrag gestellt werden.

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