169.600
CH-BS
§ 5 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
Verfahren
§ 5 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
1. Die dezentralen Personalabteilungen registrieren den Eingang der Verbesserungsideen und überwachen deren Bearbeitung bis und mit der allfälligen Realisierung. Bei departementsübergreifenden Verbesserungsideen obliegt die Zuständigkeit und Koordination dem dezentralen Personaldienst desjenigen Departements bzw. Betriebs, bei welchem der Vorschlag eingereicht wurde.
2. Die dezentrale Personalabteilung bestätigt der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter den Eingang und orientiert, wer sich mit der Verbesserungsidee befasst. Ferner wird der Zeitrahmen für die Ideenprüfung erwähnt.