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§ 4 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

Verfahren
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§ 4 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

1. Verbesserungsideen sind von den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder von Gruppen schriftlich bei der bzw. dem direkten Vorgesetzten oder bei der dezentralen Personalabteilung einzureichen. Erfolgt die Einreichung bei der bzw. dem Vorgesetzten, hat diese bzw. dieser unverzüglich der dezentralen Personalabteilung eine Kopie zuzustellen.

Die Verbesserungsidee umfasst

- die kurze Darstellung des gegenwärtigen Zustandes

- die Darstellung der Verbesserungsidee

- nach Möglichkeit konkrete Ausführungen über deren Verwirklichung, eventuell unter Beilage von Skizzen, Plänen usw.

2. Eine bereits realisierte Idee, die noch nicht eingereicht wurde, kann auch nachträglich, innerhalb von 12 Monaten nach deren Realisation, eingesandt werden.

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