Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
169.600 CH-BS

§ 3 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

Gegenstand des Ideen-Managements
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§ 3 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

1. Nicht Gegenstand des Ideen-Managements im Sinne dieser Verordnung bilden

- Ideen, die auszuarbeiten in den Aufgabenbereich der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters fallen, was anhand der einzelnen Funktionsbeschriebe zu beurteilen ist;

- blosse Kritik oder Ablehnung eines Zustandes.

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