169.600
CH-BS
§ 3 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
Gegenstand des Ideen-Managements
§ 3 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
1. Nicht Gegenstand des Ideen-Managements im Sinne dieser Verordnung bilden
- Ideen, die auszuarbeiten in den Aufgabenbereich der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters fallen, was anhand der einzelnen Funktionsbeschriebe zu beurteilen ist;
- blosse Kritik oder Ablehnung eines Zustandes.