Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
169.600 CH-BS

§ 21 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (21 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 21 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

1. Auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Verordnung wird die Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt vom 13. Februar 1996 aufgehoben.

← § 20 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt Zweck des Ideen-Managements

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →