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§ 2 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

Gegenstand des Ideen-Managements
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§ 2 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

1. Als Verbesserungsideen im Sinne dieser Verordnung gelten namentlich Anregungen, die dazu beitragen, eine wirtschaftlich vorteilhaftere Leistung zu erbringen sowie die Unfallgefahren oder die Umweltbelastung zu vermindern. Jede Idee soll nach Möglichkeit gangbare Wege zu deren praktischen Anwendbarkeit aufzeigen.

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