Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
169.600 CH-BS

§ 16 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

Annahme von Verbesserungsideen und Prämienberechnung
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§ 16 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

1. Wegen nachträglicher Nichtdurchführung dürfen bereits zugesprochene Prämien weder reduziert noch rückgängig gemacht werden.

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