169.600
CH-BS
§ 16 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
Annahme von Verbesserungsideen und Prämienberechnung
§ 16 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
1. Wegen nachträglicher Nichtdurchführung dürfen bereits zugesprochene Prämien weder reduziert noch rückgängig gemacht werden.