169.600
CH-BS
§ 15 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
Annahme von Verbesserungsideen und Prämienberechnung
§ 15 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
1. Kann eine angenommene Verbesserungsidee aus irgendwelchen Gründen nachträglich nicht verwirklicht werden, so muss dies die bzw. der verantwortliche Vorgesetzte in einer schriftlichen Begründung der dezentralen Personalabteilung mitteilen.