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§ 15 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

Annahme von Verbesserungsideen und Prämienberechnung
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§ 15 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

1. Kann eine angenommene Verbesserungsidee aus irgendwelchen Gründen nachträglich nicht verwirklicht werden, so muss dies die bzw. der verantwortliche Vorgesetzte in einer schriftlichen Begründung der dezentralen Personalabteilung mitteilen.

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