Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
169.600 CH-BS

§ 14 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

Annahme von Verbesserungsideen und Prämienberechnung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (21 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

1. Für wertvolle Verbesserungsideen, zu deren Ausarbeitung ausserordentlich viel Zeit und Mühe aufgewendet wurde, deren Ausführung jedoch aus betriebs- oder verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich ist, kann eine Anerkennungsprämie ausgerichtet werden. Dieselbe Möglichkeit besteht für Vorschläge, die nicht zur Ausführung gelangen, aufgrund derer aber eine neue Lösung gefunden werden konnte.

2. Es besteht kein Rechtsanspruch der Verfasserin bzw. des Verfassers auf Verwirklichung ihrer bzw. seiner angenommenen Verbesserungsidee.

← § 13 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt Zweck des Ideen-Managements § 15 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →