169.600
CH-BS
§ 14 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
Annahme von Verbesserungsideen und Prämienberechnung
§ 14 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
1. Für wertvolle Verbesserungsideen, zu deren Ausarbeitung ausserordentlich viel Zeit und Mühe aufgewendet wurde, deren Ausführung jedoch aus betriebs- oder verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich ist, kann eine Anerkennungsprämie ausgerichtet werden. Dieselbe Möglichkeit besteht für Vorschläge, die nicht zur Ausführung gelangen, aufgrund derer aber eine neue Lösung gefunden werden konnte.
2. Es besteht kein Rechtsanspruch der Verfasserin bzw. des Verfassers auf Verwirklichung ihrer bzw. seiner angenommenen Verbesserungsidee.