169.600
CH-BS
§ 12 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
Annahme von Verbesserungsideen und Prämienberechnung
§ 12 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
1. Die Prämie wird der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter mit dem nächsten Lohn ausbezahlt. Bei von Gruppen eingereichten Ideen oder bei Aufteilung der Prämie, werden die Anteile jeder einzelnen Mitarbeiterin bzw. jedem einzelnen Mitarbeiter separat ausbezahlt.