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§ 11 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

Annahme von Verbesserungsideen und Prämienberechnung
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§ 11 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

1. Die Verfasserin bzw. der Verfasser einer angenommenen Verbesserungsidee mit nicht errechenbaren Einsparungen hat Anrecht auf eine Prämie gemäss der Tabelle im Anhang zu dieser Verordnung.

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