169.600
CH-BS
§ 10 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
Annahme von Verbesserungsideen und Prämienberechnung
§ 10 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
1. Bei einer Prämie unter Fr. 2'000.- ist die Gutachterin bzw. der Gutachter zusammen mit der dezentralen Personalleiterin bzw. dem Personalleiter für deren Genehmigung zuständig.
2. Prämien zwischen Fr. 2'000.- und Fr. 10'000.- werden von der Departementsvorsteherin bzw. -vorsteher, deren bzw. dessen Bereich die Verbesserungsidee betrifft, genehmigt.
3. Prämien, die den Betrag von Fr. 10'000.- übersteigen, werden vom Regierungsrat genehmigt.