169.600
CH-BS
§ 1 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
Zweck des Ideen-Managements
§ 1 Verordnung betreffend das Ideen-Management in der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt
1. Das Ideen-Management will die innovativen Kräfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch besser mobilisieren, nutzbringend einsetzen und entsprechend honorieren. Sie haben die Möglichkeit, durch Eigeninitiative und Kreativität, insbesondere durch konkrete Verbesserungsideen an einer sinnvollen und rationellen Gestaltung des Arbeitsgeschehens mitzuwirken.
2. Neue Ideen können auch von mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeinsam eingereicht werden.