166.500
CH-BS
§ 14 Verordnung über die Zusammensetzung und die Wahl der Mitglieder der Vorsorgekommission des Kantons (Bereich Staat) - Sitzungsgeld
Entschädigung
§ 14 Verordnung über die Zusammensetzung und die Wahl der Mitglieder der Vorsorgekommission des Kantons (Bereich Staat) · Sitzungsgeld
1. Die Regelungen betreffend Entschädigung der Vertreterinnen und Vertreter des Arbeitgebers gelten analog für die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden.