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§ 14 Verordnung über die Zusammensetzung und die Wahl der Mitglieder der Vorsorgekommission des Kantons (Bereich Staat) - Sitzungsgeld

Entschädigung
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§ 14 Verordnung über die Zusammensetzung und die Wahl der Mitglieder der Vorsorgekommission des Kantons (Bereich Staat) · Sitzungsgeld

1. Die Regelungen betreffend Entschädigung der Vertreterinnen und Vertreter des Arbeitgebers gelten analog für die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden.

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