166.500
CH-BS
§ 11 Verordnung über die Zusammensetzung und die Wahl der Mitglieder der Vorsorgekommission des Kantons (Bereich Staat) - Publikation
Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden
§ 11 Verordnung über die Zusammensetzung und die Wahl der Mitglieder der Vorsorgekommission des Kantons (Bereich Staat) · Publikation
1. Die Publikation der Wahlergebnisse erfolgt im Kantonsblatt sowie auf der Homepage des Kantons Basel-Stadt.