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§ 11 Verordnung über die Zusammensetzung und die Wahl der Mitglieder der Vorsorgekommission des Kantons (Bereich Staat) - Publikation

Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden
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§ 11 Verordnung über die Zusammensetzung und die Wahl der Mitglieder der Vorsorgekommission des Kantons (Bereich Staat) · Publikation

1. Die Publikation der Wahlergebnisse erfolgt im Kantonsblatt sowie auf der Homepage des Kantons Basel-Stadt.

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