166.500
CH-BS
§ 1 Verordnung über die Zusammensetzung und die Wahl der Mitglieder der Vorsorgekommission des Kantons (Bereich Staat) - Gegenstand
Allgemeines
§ 1 Verordnung über die Zusammensetzung und die Wahl der Mitglieder der Vorsorgekommission des Kantons (Bereich Staat) · Gegenstand
1. Diese Verordnung regelt die Zusammensetzung und die Wahl der Mitglieder der paritätischen Vorsorgekommission des Kantons (Bereich Staat).