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164.720 CH-BS

§ 6 Verordnung betreffend die Entschädigung für die Trainingsleiter am Hochschulsport der Universität Basel

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§ 6 Verordnung betreffend die Entschädigung für die Trainingsleiter am Hochschulsport der Universität Basel

1. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie tritt sofort in Wirksamkeit.

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