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164.720 CH-BS

§ 5 Verordnung betreffend die Entschädigung für die Trainingsleiter am Hochschulsport der Universität Basel

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§ 5 Verordnung betreffend die Entschädigung für die Trainingsleiter am Hochschulsport der Universität Basel

1. Die Neuregelung der Ansätze gilt ab Beginn des Wintersemesters 1972/73 (1. Oktober 1972). Erfolgt eine Anpassung der Lohnskala an die Teuerung, so sind die Ansätze dieser Verordnung in gleichem Ausmass anzupassen.

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