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164.720 CH-BS

§ 1 Verordnung betreffend die Entschädigung für die Trainingsleiter am Hochschulsport der Universität Basel

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§ 1 Verordnung betreffend die Entschädigung für die Trainingsleiter am Hochschulsport der Universität Basel

1. Die Entschädigung für die Trainingsleiter erfolgt pro rata am Ende jedes Semesters.

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