Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
164.720 CH-BS

Kanton Basel-Stadt 164.720

6 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Stadt
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

1. Die Entschädigung für die Trainingsleiter erfolgt pro rata am Ende jedes Semesters.

1. Stundenweise eingesetzte Lehrkräfte werden gemäss § 2 und § 3 auf der Basis von 48 Schulwochen entschädigt.

1. Die Neuregelung der Ansätze gilt ab Beginn des Wintersemesters 1972/73 (1. Oktober 1972). Erfolgt eine Anpassung der Lohnskala an die Teuerung, so sind die Ansätze dieser Verordnung in gleichem Ausmass anzupassen.

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