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164.700 CH-BS

§ 7 Verordnung betreffend die Entschädigung für Lehraufträge am Turnlehrerkurs der Universität Basel

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§ 7 Verordnung betreffend die Entschädigung für Lehraufträge am Turnlehrerkurs der Universität Basel

1. Erfolgt eine Anpassung der Lohnskala an die Teuerung, so sind die Ansätze dieser Verordnung in gleichem Ausmass anzupassen.

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