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164.700 CH-BS

§ 6 Verordnung betreffend die Entschädigung für Lehraufträge am Turnlehrerkurs der Universität Basel

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§ 6 Verordnung betreffend die Entschädigung für Lehraufträge am Turnlehrerkurs der Universität Basel

1. Stundenweise eingesetzte Lehrkräfte werden gemäss § 2 entschädigt.

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