164.680
ISPIPP
CH-BS
§ 1 Verordnung betreffend die Entschädigung für Lehraufträge am Institut für Spezielle Pädagogik und Psychologie (ISP)
§ 1 Verordnung betreffend die Entschädigung für Lehraufträge am Institut für Spezielle Pädagogik und Psychologie (ISP)
1. Die Entschädigungen für Lehraufträge am ISP werden aus folgenden Lohnklassen abgeleitet
- Klasse 10: Wissenschaftliche durch den Regierungsrat erteilte Lehraufträge für ausserordentliche Professoren und Privatdozenten;
- Klasse 11: Wissenschaftliche Lehraufträge in speziellem Fachbereich, praxisbezogene Lehraufträge in Methodik und Didaktik der Sonderschulführung, spezielle Fachmethodik an Sonderschulen; spezielle pädagogisch-psychologische Instruktionen zur Sonderschulpraxis;
- Klasse 12: Wissenschaftliche Lehraufträge im gymnasialen Fachbereich, Rechts- und Institutionskunde, praxisbezogene Lehraufträge für Werken, Singen, Zeichnen, Turnen innerhalb der Unterrichtspraxis an Sonderschulen, heilpädagogische Rhythmik.