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164.680 ISPIPP CH-BS

§ 1 Verordnung betreffend die Entschädigung für Lehraufträge am Institut für Spezielle Pädagogik und Psychologie (ISP)

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§ 1 Verordnung betreffend die Entschädigung für Lehraufträge am Institut für Spezielle Pädagogik und Psychologie (ISP)

1. Die Entschädigungen für Lehraufträge am ISP werden aus folgenden Lohnklassen abgeleitet

- Klasse 10: Wissenschaftliche durch den Regierungsrat erteilte Lehraufträge für ausserordentliche Professoren und Privatdozenten;

- Klasse 11: Wissenschaftliche Lehraufträge in speziellem Fachbereich, praxisbezogene Lehraufträge in Methodik und Didaktik der Sonderschulführung, spezielle Fachmethodik an Sonderschulen; spezielle pädagogisch-psychologische Instruktionen zur Sonderschulpraxis;

- Klasse 12: Wissenschaftliche Lehraufträge im gymnasialen Fachbereich, Rechts- und Institutionskunde, praxisbezogene Lehraufträge für Werken, Singen, Zeichnen, Turnen innerhalb der Unterrichtspraxis an Sonderschulen, heilpädagogische Rhythmik.

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