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164.540 CH-BS

§ 3 Verordnung betreffend Mischpensen - Ausnahmeregelung: Vorrang des Anstellungsbeschlusses

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§ 3 Verordnung betreffend Mischpensen · Ausnahmeregelung: Vorrang des Anstellungsbeschlusses

1. Lehrkräfte mit vollem Pensum, aus deren Anstellungsbeschluss sich eine bestimmte Lohnklasse ergibt, haben Anspruch auf diese Lohnklasse, auch wenn ihnen vorübergehend oder dauernd Stunden in niedrigeren Lohnklassen zugeteilt werden.

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