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164.520 CH-BS

§ 1 Verordnung betreffend Festlegung der Löhne von Lehrpersonen als Aushilfen sowie für Stellvertretungen - Geltungsbereich

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§ 1 Verordnung betreffend Festlegung der Löhne von Lehrpersonen als Aushilfen sowie für Stellvertretungen · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt die Entlöhnung der Aushilfen und Stellvertretungen an den vom Kanton Basel-Stadt geführten Schulen.

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