164.430
LNV
CH-BS
§ 3 Verordnung betreffend Lohnnebenleistungen (LNV) - Jobticket
§ 3 LNV · Jobticket
1. Die Mitarbeitenden können unter folgenden Voraussetzungen das U-Abo des Tarifverbunds Nord-westschweiz (TNW) als Jobticket erwerben
a) unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten;
b) ungekündigtes Arbeitsverhältnis.
2. Das Jobticket kann als Jahres- oder Monatsabonnement erworben werden.