Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
164.430 LNV CH-BS

§ 3 Verordnung betreffend Lohnnebenleistungen (LNV) - Jobticket

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (4 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 LNV · Jobticket

1. Die Mitarbeitenden können unter folgenden Voraussetzungen das U-Abo des Tarifverbunds Nord-westschweiz (TNW) als Jobticket erwerben

a) unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten;

b) ungekündigtes Arbeitsverhältnis.

2. Das Jobticket kann als Jahres- oder Monatsabonnement erworben werden.

← § 2 LNV Verordnung betreffend Lohnnebenleistungen (LNV) - Gegenstand und Geltungsbereich § 4 LNV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →