Verordnung betreffend Lohnnebenleistungen (LNV) - Gegenstand und Geltungsbereich (LNV)
Gesetzestext (4 Artikel)
1. Diese Verordnung regelt die Gewährung von Lohnnebenleistungen an die Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt.
1. Verantwortlich für die Evaluation der Anspruchsberechtigungen gemäss dieser Verordnung sind die HR-Leitungen der Departemente.
1. Die Mitarbeitenden können unter folgenden Voraussetzungen das U-Abo des Tarifverbunds Nord-westschweiz (TNW) als Jobticket erwerben
a) unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten;
b) ungekündigtes Arbeitsverhältnis.
2. Das Jobticket kann als Jahres- oder Monatsabonnement erworben werden.
1. Die Lernenden und die Praktikantinnen und Praktikanten in der beruflichen Grundbildung haben nach dem Erwerb eines U-Abos des Tarifverbunds Nordwestschweiz als Jahresabonnement einen Rückerstattungsanspruch in Höhe des Preises des für sie günstigsten nicht übertragbaren Abonnements.