164.200
CH-BS
§ 9 Verordnung über die Ausrichtung von Anerkennungsprämien an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Anerkennungsprämien-Verordnung) - Verhältnis zu anderen lohnrelevanten Massnahmen
§ 9 Anerkennungsprämien-Verordnung · Verhältnis zu anderen lohnrelevanten Massnahmen
1. Beim Zuspruch von Anerkennungsprämien können andere Lohn- und Personalentwicklungsmassnahmen wie Beschleunigung des Stufenanstiegs, ad personam Einreihung, Aus- und Weiterbildungsurlaub usw. mitberücksichtigt werden.