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164.200 CH-BS

§ 9 Verordnung über die Ausrichtung von Anerkennungsprämien an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Anerkennungsprämien-Verordnung) - Verhältnis zu anderen lohnrelevanten Massnahmen

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§ 9 Anerkennungsprämien-Verordnung · Verhältnis zu anderen lohnrelevanten Massnahmen

1. Beim Zuspruch von Anerkennungsprämien können andere Lohn- und Personalentwicklungsmassnahmen wie Beschleunigung des Stufenanstiegs, ad personam Einreihung, Aus- und Weiterbildungsurlaub usw. mitberücksichtigt werden.

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