164.200
CH-BS
§ 7 Verordnung über die Ausrichtung von Anerkennungsprämien an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Anerkennungsprämien-Verordnung) - Wahrnehmung der Kompetenz
§ 7 Anerkennungsprämien-Verordnung · Wahrnehmung der Kompetenz
1. Die dazu ermächtigten Leitungsfunktionen können einmalige oder über längere Zeit erbrachte hervorragende persönliche Leistungen von Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern oder Gruppen ihres Leitungsbereichs mit Anerkennungsprämien auszeichnen.