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164.200 CH-BS

§ 7 Verordnung über die Ausrichtung von Anerkennungsprämien an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Anerkennungsprämien-Verordnung) - Wahrnehmung der Kompetenz

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§ 7 Anerkennungsprämien-Verordnung · Wahrnehmung der Kompetenz

1. Die dazu ermächtigten Leitungsfunktionen können einmalige oder über längere Zeit erbrachte hervorragende persönliche Leistungen von Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern oder Gruppen ihres Leitungsbereichs mit Anerkennungsprämien auszeichnen.

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