164.200
CH-BS
§ 6 Verordnung über die Ausrichtung von Anerkennungsprämien an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Anerkennungsprämien-Verordnung) - Kompetenzdelegation
§ 6 Anerkennungsprämien-Verordnung · Kompetenzdelegation
1. Die Departementsvorsteherinnen und Departementsvorsteher bezeichnen die ihnen unterstellten Leitungsfunktionen, die Anerkennungsprämien ausrichten können.