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164.200 CH-BS

§ 6 Verordnung über die Ausrichtung von Anerkennungsprämien an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Anerkennungsprämien-Verordnung) - Kompetenzdelegation

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§ 6 Anerkennungsprämien-Verordnung · Kompetenzdelegation

1. Die Departementsvorsteherinnen und Departementsvorsteher bezeichnen die ihnen unterstellten Leitungsfunktionen, die Anerkennungsprämien ausrichten können.

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