164.200
CH-BS
§ 3 Verordnung über die Ausrichtung von Anerkennungsprämien an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Anerkennungsprämien-Verordnung) - Geltungsbereich
§ 3 Anerkennungsprämien-Verordnung · Geltungsbereich
1. Anerkennungsprämien können allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kantonalen Verwaltung Basel-Stadt - unabhängig von Anstellungsverhältnis oder Beschäftigungsgrad - zugesprochen werden. Massgebend sind ausschliesslich die nachfolgend definierten Leistungskriterien.