Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
164.200 CH-BS

§ 3 Verordnung über die Ausrichtung von Anerkennungsprämien an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Anerkennungsprämien-Verordnung) - Geltungsbereich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Anerkennungsprämien-Verordnung · Geltungsbereich

1. Anerkennungsprämien können allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kantonalen Verwaltung Basel-Stadt - unabhängig von Anstellungsverhältnis oder Beschäftigungsgrad - zugesprochen werden. Massgebend sind ausschliesslich die nachfolgend definierten Leistungskriterien.

← § 2 Anerkennungsprämien-Verordnung Verordnung über die Ausrichtung von Anerkennungsprämien an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Anerkennungsprämien-Verordnung) - Grundsatz § 4 Anerkennungsprämien-Verordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →