Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
164.200 CH-BS

§ 13 Verordnung über die Ausrichtung von Anerkennungsprämien an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Anerkennungsprämien-Verordnung)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 13 Anerkennungsprämien-Verordnung

1. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. Januar 1998 wirksam.

← § 11 Anerkennungsprämien-Verordnung Verordnung über die Ausrichtung von Anerkennungsprämien an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Anerkennungsprämien-Verordnung) - Grundsatz

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →