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164.180 BKV CH-BS

§ 7 Verordnung betreffend Wahl und Organisation der Begutachtungskommission (BKV) - Entscheidungsgrundlagen

Organisation
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§ 7 BKV · Entscheidungsgrundlagen

1. Zu den Geschäften der Begutachtungskommission stellt HR BS die Entscheidunterlagen zusammen.

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