164.180
BKV
CH-BS
§ 4 Verordnung betreffend Wahl und Organisation der Begutachtungskommission (BKV)
§ 4 BKV
1. HR Basel-Stadt (HR BS) unterbreitet Weiterentwicklungen der Modellumschreibungen der Begutachtungskommission zur Stellungnahme. Diese nimmt in einem Bericht an den Regierungsrat Stellung.