Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
164.180 BKV CH-BS

§ 4 Verordnung betreffend Wahl und Organisation der Begutachtungskommission (BKV)

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§ 4 BKV

1. HR Basel-Stadt (HR BS) unterbreitet Weiterentwicklungen der Modellumschreibungen der Begutachtungskommission zur Stellungnahme. Diese nimmt in einem Bericht an den Regierungsrat Stellung.

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