164.180
BKV
CH-BS
§ 2 Verordnung betreffend Wahl und Organisation der Begutachtungskommission (BKV) - Auftrag
§ 2 BKV · Auftrag
1. Die Begutachtungskommission hat den Auftrag, den Regierungsrat bei der Anwendung des Lohngesetzes und dessen Ausführungsbestimmungen zu beraten.