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164.180 BKV CH-BS

§ 2 Verordnung betreffend Wahl und Organisation der Begutachtungskommission (BKV) - Auftrag

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§ 2 BKV · Auftrag

1. Die Begutachtungskommission hat den Auftrag, den Regierungsrat bei der Anwendung des Lohngesetzes und dessen Ausführungsbestimmungen zu beraten.

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