Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
164.170 CH-BS

§ 6 Verordnung betreffend ad personam-Einreihung und ad personam-Einstufung (ad personam-Verordnung) - Stufenstopp bei der Gewinnung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 ad personam-Verordnung · Stufenstopp bei der Gewinnung

1. Bei ad personam-Einreihungen bzw. Einstufungen zur Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann während einer angemessenen Dauer ein Verzicht auf den ordentlichen Stufenanstieg vereinbart werden.

← § 5 ad personam-Verordnung Verordnung betreffend ad personam-Einreihung und ad personam-Einstufung (ad personam-Verordnung) - Gegenstand § 7 ad personam-Verordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →