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164.160 CH-BS

§ 9 Verordnung über die Beschleunigung und die Verzögerung des Stufenaufstiegs gemäss § 10 des Lohngesetzes - Berichtswesen

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§ 9 Verordnung über die Beschleunigung und die Verzögerung des Stufenaufstiegs gemäss § 10 des Lohngesetzes · Berichtswesen

1. HR Basel-Stadt erhebt verwaltungsweit die Daten über die verfügten Abweichungen vom Stufenaufstieg und berichtet darüber jährlich an den Regierungsrat.

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