164.160
CH-BS
§ 9 Verordnung über die Beschleunigung und die Verzögerung des Stufenaufstiegs gemäss § 10 des Lohngesetzes - Berichtswesen
§ 9 Verordnung über die Beschleunigung und die Verzögerung des Stufenaufstiegs gemäss § 10 des Lohngesetzes · Berichtswesen
1. HR Basel-Stadt erhebt verwaltungsweit die Daten über die verfügten Abweichungen vom Stufenaufstieg und berichtet darüber jährlich an den Regierungsrat.