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164.160 CH-BS

§ 7 Verordnung über die Beschleunigung und die Verzögerung des Stufenaufstiegs gemäss § 10 des Lohngesetzes - Gleichbehandlung

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§ 7 Verordnung über die Beschleunigung und die Verzögerung des Stufenaufstiegs gemäss § 10 des Lohngesetzes · Gleichbehandlung

1. Bei Abweichungen vom regulären Stufenanstieg ist die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie von Mitarbeitenden in tiefen und hohen Lohnklassen zu beachten.

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