164.160
CH-BS
§ 7 Verordnung über die Beschleunigung und die Verzögerung des Stufenaufstiegs gemäss § 10 des Lohngesetzes - Gleichbehandlung
§ 7 Verordnung über die Beschleunigung und die Verzögerung des Stufenaufstiegs gemäss § 10 des Lohngesetzes · Gleichbehandlung
1. Bei Abweichungen vom regulären Stufenanstieg ist die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie von Mitarbeitenden in tiefen und hohen Lohnklassen zu beachten.