164.160
CH-BS
§ 6 Verordnung über die Beschleunigung und die Verzögerung des Stufenaufstiegs gemäss § 10 des Lohngesetzes - Antrag auf Abweichung vom regulären Stufenaufstieg
§ 6 Verordnung über die Beschleunigung und die Verzögerung des Stufenaufstiegs gemäss § 10 des Lohngesetzes · Antrag auf Abweichung vom regulären Stufenaufstieg
1. Die Abweichung vom regulären Stufenaufstieg wird von den Departementsvorstehenden oder den Anstellungsbehörden aufgrund eines schriftlich begründeten Antrags der bzw. des direkten Vorgesetzten vorgenommen.
2. Eine Verweigerung des ordentlichen Stufenaufstiegs erfolgt mittels Verfügung.