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164.150 EVO CH-BS

§ 7 Verordnung über die Einreihung von Stellen sowie die Einstufung von Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt (Einreihungsverordnung, EVO) - Einreihungsentscheid

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§ 7 Einreihungsverordnung, EVO · Einreihungsentscheid

1. Der Regierungsrat entscheidet über die Einreihung aller Stellen der kantonalen Verwaltung.

2. ...

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